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Re: Urteile

Verfasst: 29.08.2025, 16:50
von AlexRE
Fast 70.000 Euro Abfindung nach 4,4 Beschäftigungsjahren, weil im Falle einer grob sozialwidrigen Kündigung auch 2 Gehälter statt der üblichen 0,5 Gehälter pro Beschäftigungsjahr als Abfindung festgelegt werden können:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... -abfindung

Das Urteil des LAG Köln ist ungewöhnlich, aber m. M. n. nicht unangemessen. Wer Frauen wie Prostituierte behandeln will, soll welche im Milieu anheuern. Im normalen Berufsleben hat das nichts zu suchen. Deshalb war hier nicht zuletzt auch ein Warnschuss für andere Arbeitgeber angezeigt.

Re: Urteile

Verfasst: 07.04.2026, 19:31
von AlexRE
Erneut wurden zwei Raser wegen Mordes verurteilt:

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaf ... 39960.html

Leider sieht es so aus, als sei selbst so eine massive Verschärfung einer bestimmten Strafandrohung wenig abschreckend. Das Problem der illegalen Autorennen nimmt einfach nicht ab.

Re: Urteile

Verfasst: 19.05.2026, 19:49
von AlexRE
Ein zu 6 Jahren Haft verurteilter Totraser darf nach einem zweitinstanzlichen Urteil des OVG Münster in den Kosovo abgeschoben werden, obwohl er in Deutschland aufgewachsen ist:

https://web.de/magazine/regio/nordrhein ... n-42288514

Der hat noch Glück gehabt. Wenn man einen Unfall mit Schwerverletzten verursacht und dann Fahrerflucht begeht, kann unter Umständen auch wegen Totschlags oder Mordes durch Unterlassen verurteilt werden.

Re: Urteile

Verfasst: 29.05.2026, 09:21
von AlexRE
Die beiden strafunmündigen Mädchen, die eine 12-jährige Mitschülerin brutal getötet hatten, müssen 125.000 Euro Schmerzensgeld und an die 20.000 Euro weiteren Schadensersatz sowie Prozesskosten bezahlen:

https://www.tagesschau.de/inland/region ... n-100.html

Das wird für die Hinterbliebenen ein schwacher Trost sein, zumal die beiden Beklagten vermutlich vermeiden werden, jemals gepfändet werden zu können. Aber wenigstens kann ein monströses Unrecht auf diese Weise klar benannt und gerichtlich festgestellt werden.

Re: Urteile

Verfasst: 29.05.2026, 16:46
von maxikatze
AlexRE hat geschrieben: 29.05.2026, 09:21 Die beiden strafunmündigen Mädchen, die eine 12-jährige Mitschülerin brutal getötet hatten, müssen 125.000 Euro Schmerzensgeld und an die 20.000 Euro weiteren Schadensersatz sowie Prozesskosten bezahlen:

https://www.tagesschau.de/inland/region ... n-100.html

Das wird für die Hinterbliebenen ein schwacher Trost sein, zumal die beiden Beklagten vermutlich vermeiden werden, jemals gepfändet werden zu können. Aber wenigstens kann ein monströses Unrecht auf diese Weise klar benannt und gerichtlich festgestellt werden.
Die beiden Mädchen gestanden die Tat, befinden sich auf freiem Fuß und gehen zur Schule. Hoffen wir, dass diese Killer-Girls keine Gefahr für die Mitschüler darstellen. Aber wer weiß das schon so genau.

Re: Urteile

Verfasst: 30.05.2026, 14:08
von AlexRE
maxikatze hat geschrieben: 29.05.2026, 16:46 Die beiden Mädchen gestanden die Tat, befinden sich auf freiem Fuß und gehen zur Schule. Hoffen wir, dass diese Killer-Girls keine Gefahr für die Mitschüler darstellen. Aber wer weiß das schon so genau.
Eines der beiden Mädchen hat kurz vor der Tat den Begriff "Strafmündigkeit" gegoogelt. Zumindest diese junge Dame wird nach ihrem 14. Geburtstag wahrscheinlich niemanden mehr umbringen. Der Schutz der deutschen Rechtsordnung, die ihr freie Bahn für den Angriff auf das Lebensrecht ihrer Mitschülerin gewährt hat und sie gegen mögliche Selbstjustiz der Hinterbliebenen abschirmt, war ihr ja offenkundig sehr wichtig.

Die Rechtsordnung hat ihr sozusagen eine Ausgangsbasis und einen Rückzugsraum mit vollständiger Befreiuung von eigenen Risiken für ihren monströsen Plan geboten. Diese staatliche Unterstützung entfällt nach ihrem 14. Geburtstag. Schwere Verbrechen wird sie dann wohl nicht mehr begehen.

Re: Urteile

Verfasst: 01.06.2026, 11:11
von AlexRE
Schau an, es geht also doch:
(...)

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft war der Syrer bereits in seiner Heimat jahrelang in den Reihen der Terrororganisation IS aktiv und hatte dem Kalifen die Treue geschworen. In Deutschland soll er sich erneut radikalisiert haben, unter anderem durch islamistische Inhalte in sozialen Netzwerken. Vor der Tat verschickte er ein Bekennervideo und trug eine selbst gezeichnete IS‑Flagge bei sich.

(...)
https://web.de/magazine/politik/inland/ ... d-42333882

In schweren Fällen kann man auch für VERSUCHTEN Mord lebenslänglich Knast + Festellung der besonderen Schwere der Schuld + Sicherungsverwahrung ausurteilen. Dieser Verbrecher würde wahrscheinlich erneut "Ungläubige" angreifen, wenn er eine Gelegenheit dazu bekäme. Die bekommt er aber höchstens noch im Knast und gerät dann hoffentlich an die richtigen "Opfer".

Re: Urteile

Verfasst: 06.06.2026, 08:45
von AlexRE
In Berlin ist mal wieder ein scheinbar mildes Urteil ergangen, 1 Jahr 10 Monate Gefängnis für Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässige Tötung + Unfallflucht:

https://www.morgenpost.de/berlin/articl ... trafe.html

Der Raser hatte innerorts einen Fußgänger mit über 90 km/h erfasst und getötet.

Das Urteil entspricht allerdings der Rechtslage. Auf fahrlässige Tötung stehen nur maximal 5 Jahre Gefängnis. Wenn man nicht gerade einschlägig vorbestraft ist, bekommt man in solchen Fällen immer Bewährung. Das ist im internationalen Rechtsvergleich schon sehr bescheiden, zumal es Fälle von bewusster grober Fahrlässigkeit gibt, die eine menschenverachtende Einstellung des Täters dokumentieren.

Zumindest in solchen Fällen, in denen die Fahrlässigkeit gleichzeitig auch eine vorsätzliche Verletzung eines anderen Strafgesetzes darstellt, sollte ein ganz anderer Strafrahmen gelten.

Bei der Körperverletzung ist das auch so. Eine vorsätzliche Körperverletzung mit fahrlässig verursachter Todesfolge ergibt einen ganz anderen § als die Körperverletzung selbst, und zwar mit einer massiven Strafandrohung von 3 bis 15 Jahren. Das könnte man durchaus auch bei der vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung und anderen Delikten, deren Strafandrohung das Leben und die Gesundheit von Menschen schützen soll, so handhaben.

Re: Urteile

Verfasst: 12.06.2026, 08:42
von AlexRE
Laut OLG Braunschweig ist die öffentliche Behauptung, Putins Umgang mit den "Faschisten" in der Ukraine sei richtig, eine nach § 140 StGB strafbare Billigung eines schweren Verbrechens in Gestalt eines verbrecherischen Angriffskrieges:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... lg-hamburg

Das OLG Hamburg hatte zuvor schon ähnlich geurteilt. Die hier relevanten Rechtsfragen, ob im Ausland ohne deutsche Beteiligung begonnene Angriffskriege:

https://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/__13.html

... den öffentlichen Frieden in Deutschland gefährden können, dürften jetzt geklärt sein. Wenn nicht die meisten Putin - Bejubler auf Facebook Bots mit Fakeprofilen wären, dürfte man jetzt auch annehmen, dass dort mehr Kriminelle als normale Leute unterwegs sind.