Re: Sicherheit der Bürger
Verfasst: 31.01.2026, 14:55
Der aktuell durch die Medien gehende Mord an einer jungen Frau in der Hamburger U-Bahn zeigt gleich mehrere Arten von Bedrohung auf, denen unschuldige Menschen heutzutage ausgesetzt sind:
Zuerst musste ihre Familie vor den massenmörderischen Religionsfaschisten in Teheran fliehen, dann musste sie vor ihren Angehörigen in ein Frauenhaus fliehen, und schließlich endete ihre Dauerflucht im Dschungel des öffentlichen Raumes in Deutschland, dem niemand entfliehen kann, auf tragische Weise.
Der Täter war wieder einmal polizeibekannt. Abschiebungen in den Südsudan sind natürlich nicht möglich, das wäre ja eine schwere Menschenrechtsverletzung. Unschuldige und wehrlose Menschen mörderischen Gefahren auszusetzen, ist allerdings m. M. n. auch eine schwere Menschenrechtsverletzung.
Wenn die Bewohner der politischen Blasen in Berlin unbedingt den Schutz von Südsudanesen als hochrangiges politisches Ziel gewichten wollen, könnte das Grundgesetz unter Umständen den Einsatz deutscher Soldaten im Sudan zulassen. Die Gewichtung des Lebensrechts und der Menschenwürde der in Deutschland wohnenden Menschen als unbeachlichen Kollateralschaden ihrer Weltenretterherrlichkeit lässt es auf keinen Fall zu.
Der gegenwärtige Zustand ist schlichtweg dauerhaft verfassungswidrig.
https://www.welt.de/regionales/hamburg/ ... haben.html(...)
Bei dem Opfer handelte es sich um eine 18-jährige Iranerin, die laut „Bild“ zuletzt in einem Frauenhaus gewohnt haben soll. Es heißt, Fatemeh D. soll vor häuslicher Gewalt geflüchtet sein. Nach WELT-Informationen wohnte sie zuletzt im Raum Norderstedt.
(...)
Zuerst musste ihre Familie vor den massenmörderischen Religionsfaschisten in Teheran fliehen, dann musste sie vor ihren Angehörigen in ein Frauenhaus fliehen, und schließlich endete ihre Dauerflucht im Dschungel des öffentlichen Raumes in Deutschland, dem niemand entfliehen kann, auf tragische Weise.
Der Täter war wieder einmal polizeibekannt. Abschiebungen in den Südsudan sind natürlich nicht möglich, das wäre ja eine schwere Menschenrechtsverletzung. Unschuldige und wehrlose Menschen mörderischen Gefahren auszusetzen, ist allerdings m. M. n. auch eine schwere Menschenrechtsverletzung.
Wenn die Bewohner der politischen Blasen in Berlin unbedingt den Schutz von Südsudanesen als hochrangiges politisches Ziel gewichten wollen, könnte das Grundgesetz unter Umständen den Einsatz deutscher Soldaten im Sudan zulassen. Die Gewichtung des Lebensrechts und der Menschenwürde der in Deutschland wohnenden Menschen als unbeachlichen Kollateralschaden ihrer Weltenretterherrlichkeit lässt es auf keinen Fall zu.
Der gegenwärtige Zustand ist schlichtweg dauerhaft verfassungswidrig.