Re: Beleg für den mangelhaften Schutz der Bürger
Verfasst: 13.11.2010, 18:13
In dieser Woche bin ich im *Spiegel* auf einen Artikel gestoßen, der mich tief berührt hat.
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,727654,00.html
In diesem Beitrag wird das Schicksal einer Frau geschildert, die einen neuen Personalausweis bekommt und mit einer völlig neuen Identität und neuem Wohnort praktisch ein ganz anderes Leben führen muss, damit der Gewaltverbrecher, der in diesen Tagen aus der Haft kommen soll, niemals herausfindet, wo das Opfer in Zukunft lebt. Das alte Leben ist für die Frau zu ihrer Sicherheit buchstäblich ausgelöscht. Das bedeutet auch, dass der Kontakt zu den allerengsten Familienmitgliedern auf Jahre hinaus abgebrochen werden muss.
Das alles geschieht, weil der Gewalttäter nicht nach der Haft in Sicherungsverwahrung kommt, sondern in Kürze auf freiem Fuß gesetzt wird.
Jetzt gibt es ein Urteil vom BGH (Az: 5StR 394/10), welches die Entlassung von Kriminellen aus nachträglicher Sicherungsverwahrung stoppt.
Wir erinnern uns, dass der EUMgh diese nachträgliche Sicherungsverwahrung als menschenrechtswidrig bezeichnete. Was zu Recht bei vielen Menschen auf Unverständnis gestoßen ist.
Es ist positiv, dass offensichtlich der BGH das Denken nicht abgeschaltet hat und sich nicht nach den Vorgaben des EUMgh richtet.
Wie sich das aber auf den o.g. Fall auswirkt, weiß ich nicht. Ich hoffe, man hört und liest, dass der genannte Schwerkriminelle in Sicherungsverwahrung kommt und dort bleiben muss.
Anmerken wollte ich noch, dass man es der Frau vorher verwehrt hat, eine Waffe zu besitzen. Ich war immer ein Gegner des Tragens von Waffen. Muss jetzt zugeben, dass ich meine frühere Einstellung korrigiere und manchmal - so zB wie in diesem Fall - eine Waffe für unabdingbar halte.
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,727654,00.html
In diesem Beitrag wird das Schicksal einer Frau geschildert, die einen neuen Personalausweis bekommt und mit einer völlig neuen Identität und neuem Wohnort praktisch ein ganz anderes Leben führen muss, damit der Gewaltverbrecher, der in diesen Tagen aus der Haft kommen soll, niemals herausfindet, wo das Opfer in Zukunft lebt. Das alte Leben ist für die Frau zu ihrer Sicherheit buchstäblich ausgelöscht. Das bedeutet auch, dass der Kontakt zu den allerengsten Familienmitgliedern auf Jahre hinaus abgebrochen werden muss.
Das alles geschieht, weil der Gewalttäter nicht nach der Haft in Sicherungsverwahrung kommt, sondern in Kürze auf freiem Fuß gesetzt wird.
Jetzt gibt es ein Urteil vom BGH (Az: 5StR 394/10), welches die Entlassung von Kriminellen aus nachträglicher Sicherungsverwahrung stoppt.
Wir erinnern uns, dass der EUMgh diese nachträgliche Sicherungsverwahrung als menschenrechtswidrig bezeichnete. Was zu Recht bei vielen Menschen auf Unverständnis gestoßen ist.
Es ist positiv, dass offensichtlich der BGH das Denken nicht abgeschaltet hat und sich nicht nach den Vorgaben des EUMgh richtet.
Wie sich das aber auf den o.g. Fall auswirkt, weiß ich nicht. Ich hoffe, man hört und liest, dass der genannte Schwerkriminelle in Sicherungsverwahrung kommt und dort bleiben muss.
Anmerken wollte ich noch, dass man es der Frau vorher verwehrt hat, eine Waffe zu besitzen. Ich war immer ein Gegner des Tragens von Waffen. Muss jetzt zugeben, dass ich meine frühere Einstellung korrigiere und manchmal - so zB wie in diesem Fall - eine Waffe für unabdingbar halte.